Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor Beginn des Meisterschaftsspiels der Regionalliga West zwischen dem SV Eintracht Trier 05 und dem 1. FC Saarbrücken am 23. Februar 2010 in Trier wurden im Saarbrücker Zuschauerblock mehrfach Knallkörper, Bengalische Feuer und Leuchtraketen gezündet, die teilweise auf dem Spielfeld landeten. Der Spielbeginn verzögerte sich deshalb um etwa zwei Minuten.
Das DFB-Sportgericht weist den 1. FC Saarbrücken ausdrücklich darauf hin, dass der Verein bei einem erneuten gravierenden Vorfall mit einer Platzsperre, einem Teilausschluss der Öffentlichkeit oder einer Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu rechnen hat.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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