Mit dem Glücksspielstaatsvertrag haben sich die 16 Bundesländer in aller Deutlichkeit für einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Glücksspiel und gegen eine Kommerzialisierung entschieden. Die Saarland-Sporttoto GmbH bekennt sich klar zu den Zielen des Spieler- und Jugendschutzes. Glücksspiel birgt ernst zu nehmende Gefahren wie Spielsucht, Überschuldung
und Kriminalität. Das Bundesverfassungsgericht,
Europäisches Parlament und Gerichtshof haben aus diesem Grund immer wieder die Rechtmäßigkeit eines Glücksspielmonopols hervorgehoben.
Es liegt in der Natur der Sache, dass private Glücksspiel-Unternehmen bei weitem nicht so effektiv Spielerschutz gewährleisten können wie staatliche Lottogesellschaften. Dagegen sind die Lottogesellschaften dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht profitorientiert
und stehen unter direkter staatlicher Kontrolle. Als positiver Nebeneffekt wird zudem die Förderung des Gemeinwohls gesichert. Im Saarland wurden allein im letzten Jahr rund 23 Millionen Euro an Fördergeldern
für Sport, Soziales und Karitatives,
Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz entrichtet.

