Einen Rechtsstreit mit der «Saarbrücker Zeitung» hat «Focus»-Chefredakteur Helmut Markwort nun in letzter Instanz verloren. Am Dienstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass Markwort der Zeitung keinesfalls verbieten könne, eine kritische Interviewäußerung des Autors und Kabarettisten Roger Willemsen zum Nachrichtenmagazin «Focus» in Zukunft noch einmal abzudrucken.
In der «Saarbrücker Zeitung» war ein Interview veröffentlicht worden, in dem Willemsen Fragen zu seinem Bühnenprogramm «Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort – Die Weltgeschichte der Lüge» beantwortete. Markwort machte geltend, die Antworten Willemsens enthielten dabei eine unwahre Tatsachenbehauptung, die seinen Ruf schädigen würde. Willemsen hatte wortwörtlich gesagt: «Heute wird offen gelogen.» Im Hinblick auf einen Bericht über den Schriftsteller Ernst Jünger (1895-1998) im «Focus» äußerte Willemsen: «Das ´Focus´-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war bereits schon zwei Jahre zuvor in der ´Bunten´ erschienen.»
In den Vorinstanzen hatte Markworts Unterlassungsklage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg Erfolg. Der dagegen gerichteten Revision der Saarbrücker Zeitung GmbH gab der BGH jetzt statt.
«Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig», heißt es dazu in dem Urteil des Bundesgerichtshofs. Es handele sich hier letztlich um eine nicht gegen Markwort persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren «Tatsachenkern». Die Aussage «Heute wird offen gelogen» richte sich dabei vielmehr gegen die Berichterstattung im Magazin «Focus», für die Markwort als Chefredakteur verantwortlich gewesen sei. Sie gebe lediglich die Meinung Willemsens über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder.
Durch das von Willemsen angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt habe, werde Markwort zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, betonte der BGH weiter. Hier überwiege allerdings das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit, unterstrich der 6. Zivilsenat. Der Persönlichkeitsschutz Markworts müsse aus diesem Grund auch hinter das Recht der «Saarbrücker Zeitung» auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten.
